Am 13. Juni 2018 ist im Amtsblatt der Stadt Halle die Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 179 „Kröllwitz, Wohnbebauung Sandbirkenweg“ erschienen.
Darin wird beschlossen, für den Bereich der bestehenden und der ehemaligen Kleingartenanlage zwischen Sandbirkenweg, Fuchsbau, und Wilhelm-von-Kügelgenstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Was ist ein Aufstellungsbeschluss?
Ein Aufstellungsbeschluss beinhaltet die Absicht, einen Bebauungsplan zu erstellen. Der konkrete Bebauungsplan wird in einem späteren Verfahren erstellt. Dieser Beschluss beinhaltet die Vorgaben und Ziele der Stadt. Im Anhang (Anlage 3) befindet sich der Vorschlag der Investoren zur Bebauung.
–> siehe § 2 Abs. 1 BauGB
Wir haben somit jetzt die Möglichkeit, dem Stadtrat unsere Argumente zur Gestaltung der Bebauung mitzuteilen.
Für den vorliegenden Aufstellungsbeschluss gibt es die „…Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zur Planung zu äußern…“ (Amtsblatt vom 13.06.2018, S. 11).
Die Stellungnahmen können bis zum 27. Juli 2018 schriftlich oder mündlich vorgebracht werden.
Laut Aussage eines Mitarbeiters des Technischen Rathauses soll der endgültige Bebauungsplan nicht mehr im Jahr 2018 erstellt werden.