Mit der deutlich zu erwarteten Zunahme des Autoverkehrs ist das Verkehrskonzept in den angrenzenden Straßen ebenfalls in den Blick zu nehmen. Dies betrifft u.a. den Zustand der Straßen (insbesondere Dölauer Straße im Bereich Penny bis Talstraße). Die Wilhelm-von-Kügelgen-Str. ist faktisch nur einspurig befahrbar. Fahrzeuge müssen im oberen Teil der Wilhelm-von-Kügelgen-Str. auf der Straße parken, da aus denkmalschutzrechtlichen Gründen keine Nutzung der eigenen Grundstücke möglich ist. Aktuell ist zu Stoßzeiten (Bringen und Abholen der Kinder vom Kindergarten, Hauptverkehrszeiten) die Zufahrt über die Wilhelm-von-Kügelgen-Str. sehr schwierig. Da die Dölauer Straße zweiseitig zugeparkt ist, ist auch dort nur eine einspurige Verkehrsführung möglich. Somit kommt es insbesondere im Einmündungsbereich Wilhelm-von-Kügelgen-Str./Dölauer Str. aber auch innerhalb der Wilhelm-von-Kügelgen-Str. in den Hauptverkehrszeiten zu Pattsituationen. In diesen Situationen ist das zeitweilige Befahren des Fußweges die einzige Möglichkeit diese gordischen Verkehrsknoten aufzulösen. Durch den zusätzlich zu erwartenden Verkehr wird die Situation noch prekärer. Deshalb:
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unabhängig vom Bebauungsplan: Verkehrskonzept im gesamten Einzugsbereich neu überdenken
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Aus dem Bebauungsplan des Investors sind die im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellenden Parkplätze nicht ersichtlich.
Die für die öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellenden Parkräume sind deutlich auszuweisen. Die Anzahl der Parkplätze ist entsprechend der zu erwartenden Auslastung gleichmäßig zu verteilen. Die Stadt sollte die prekäre Parkplatzsituation im oberen Bereich der Wilhelm-von-Kügelgen-Str. /Richtung Lettiner Str. im Blick haben (insbesondere auch im Zusammenhang mit der starken Nutzung durch Kindergartenzubringerverkehr) und die Chance des Neubaus einer öffentlichen Straßenfläche nutzen um für eine Entlastung sorgen. Dazu sollten im oberen Bereich der neu zu schaffenden Verkehrsräume deutlich mehr öffentliche Parkplätze zu schaffen sein, als im unteren zur Lettiner Straße weisenden Bereich.
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Möglichkeit eines Fußweges vom Sandbirkenweg zum Fuchsbau prüfen
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Im Aufstellungsbeschluss steht nichts über die Eigentumsverhältnisse und Überfahrsrechte des ausgebauten Sandbirkenwegs.