Das B-Plan-Gebiet liegt im Naturpark „Unteres Saaletal“ (Zone 3 – Pufferzone) und hat somit einen Schutzstatus nach § 27 BNatSchG. Ist der B-Plan mit den Schutzzielen des Naturparks (Erholung, Schutz der Landschaft, Biotoptypenmosaik, umweltgerechte Landnutzung etc.) vereinbar? Müsste nicht eine Beteiligung der Naturparkverwaltung stattfinden, und dann ist vielleicht kein beschleunigtes Verfahren möglich? (Schutzgebietsausweisung: VO vom 27.10.2005)
Außerdem ist das BNatSchG § 44 (Artenschutz) zu beachten. Gerade in Gärten, an Lauben, in Bäumen gibt es oft ein Vorkommen von Sommerquartieren für Fledermäuse, Nester gebäudebewohnender Vögel und auch weitere Nester. Das kann doch nicht ohne Gutachten (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ist notwendig) einfach übergangen werden! Dort wird dann gegen geltendes Recht verstoßen!
Es sind durch den B-Plan erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten (Versiegelung, Gehölzverluste, Störung Tierlebensräume, Störung Landschaftsbild, Störung Erholungsnutzung…), die Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG ist somit auch zu beachten. Deshalb ist es absolut ungerechtfertigt, dass ein verkürztes Verfahren ohne Umweltprüfung erfolgen soll!