Die dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde liegende „Zusammenfassende Sachdarstellung und Begründung“ wird von uns in weiten Teilen unterstützt. Allerdings sind an einigen Stellen Bewertungen vorgenommen worden, die falsche Randbedingungen suggerieren. Einige Aspekte, die unserer Meinung nach sehr wichtig für die Beurteilung des Projektes sind, fehlen.
Im Einzelnen:
Unter 1.2 wird geschrieben:
In der näheren Umgebung gibt es sowohl eingeschossige Einfamilienhäuser als auch viergeschossige Mehrfamilienhäuser. Weiterhin gibt es Bereiche in offener und in geschlossener Bauweise.
Dieser Satz ist richtig, verschweigt aber ein ganz wichtiges Detail. Die Bebauung in Kröllwitz ist nicht homogen. Es gibt einen Bereich sehr dichter geschlossener Bebauung und Bereiche offener Bebauung (Siehe ISEK2025, Seite 55). Das hier zu planende Areal grenzt mit der Schmalseite im Süden an geschlossene 4-stöckige Bebauung in der Dölauer Straße. Die sonstige Umgebung des Planungsgebiets ist „Offene Bebauung mit Einfamilien – und Reihenhäusern“.
Unter 2.3 wird Bezug genommen auf die Planungen und Realisierungen in den 30er-Jahren. Seither ist viel passiert. Auch ein Großteil der Bebauung in der Kügelgen-Straße auf der Seite zum Planungsgebiet wurde in den 60er-Jahren mit 2stöckigen Einfamilien-Reihenhäusern und großen Gärten realisiert.
Unter 3.3 wird beschrieben, dass die Abdeckung des Spielplatzbedarfs außerhalb des Planungsgebiets gedeckt werden soll. Warum? Im Planungsgebiet sollen zumindest nach Vorstellung der Investoren sehr viele Wohneinheiten entstehen, die auch einen entsprechenden Bedarf nach Spielplätzen nach sich ziehen. Im Wohngebiet mit verkehrsberuhigter Mischverkehrsfläche wäre ein Spielplatz viel günstiger zu erreichen. Eine Querung der Lettiner Straße ist ein vermeidbares Risiko, zumal sich in diesem Bereich nur Wenige an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h halten.
Unter 3.4 wird die Nutzung des Fuchsbaus zur Erschließung kategorisch abgelehnt. Warum? Die Problematik der Privatstraße ist sicher ein Argument, aber deswegen eine solche Erschließung ohne öffentliche Kosten-/Nutzenabwägung zu treffen, ist falsch.
Ebenfalls 3.4: Die Schaffung von öffentlichen Parkplätzen im öffentlichen Raum klingt gut, wird aber schwierig. Wenn das bedeutet, dass von einer ca. 6 Meter breiten Mischverkehrsfläche bereits 2,5 Meter fast dauerhaft durch parkende Autos belegt ist, dann haben Fußgänger und Radfahrer das Nachsehen. Dies gilt vor allem, wenn nicht nur der Quell-/Zielverkehr zu betrachten ist, sondern die neue Strecke verstärkt durch den Durchgangsverkehr genutzt wird. Wir sehen das täglich in der Kügelgen-Straße. Im südlichen Teil der Kügelgen-Straße dürfen die Bewohner ihre Fahrzeuge aus Denkmalschutzgründen gar nicht auf dem Privatgelände abstellen. Die von Bewohnern zum Teil genutzten privaten Garagen auf städtischem Grund in der Lettiner Straße sind im letzten Jahr ersatzlos entfallen. Es ist daher auch mit entsprechendem Park-Tourismus zu rechnen.
Unter 5. Übergeordnete Planungen steht:
Im beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept ist das Plangebiet in der Karte „Teilraum Hallescher Norden“ als Bereich für die Wohnbauflächenentwicklung dargestellt (Beschluss-Nr. VI/2017/03185). Detailliertere Aussagen erfolgen nicht.
Sehr wohl stehen im ISEK2025 eine Vielzahl von Aussagen zu Bevölkerungsentwicklung und zum Bedarf an neuen Wohnbauflächen. Vieles davon ist sehr allgemein gehalten, aber Aussagen wie:
Bei der Ausweisung von weiteren Baugebieten werden durch schrittweise Reduzierung von Dichte und Höhe der Bebauung zum Naturraum hin sanfte Übergänge zwischen Siedlungs- und Naturraum realisiert. Dabei kommt der Qualität der Standorte und dem qualitätsvollen Wohnungsangebot entscheidende Bedeutung zu.
Oder
Im Teilraum Hallescher Norden trifft eine hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen auf ein relativ knappes Angebot.
(Gemeint sind hier Einfamilienhäuser)
Insgesamt gibt es hauptsächlich Bedarf an Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser und hochwertige innerstädtische Wohnungen. Auch das neue Wohnungspolitische Konzept 2018 beschreibt im Wesentlichen die Gleichen Fakten.
Ein wesentliches Ziel im ISEK 2025 und im Wohnungspolitischen Konzept 2018 ist eine Erhöhung der Wohneigentumsquote.
Alle diese wesentlichen Punkte sollten unbedingt ergebnisoffen in die Planung einfließen.
Zu Punkt 6 Familienverträglichkeitsprüfung: Wenn eine solche Prüfung durch unabhängige Fachleute stattgefunden hat, sollten weitere Details für die Öffentlichkeit dokumentiert werden. Wer waren die Gutachter und welche Aspekte wurden betrachtet? Was sind die Ergebnisse?
Zu Punkt 7 Kosten: Die Planung verursacht für die Stadt keine extra Kosten. Das ist aber bei der Betrachtung der gesamten Kosten nicht wichtig. Vielmehr stellt sich die Frage, welche Kosten auf die Stadt zukommen, wenn die Bauvorhaben umgesetzt werden, d.h. die Folgekosten durch erhöhtes Verkehrsaufkommen, zusätzlichen Bedarf an Trink- und Abwasser, Übernahme einer Straße in öffentliches Eigentum, zusätzlichen Bedarf an Kita- und Schulplätzen und vieles mehr.