Der Flächennutzungsplan ist ein Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll. Der Flächennutzungsplan stellt ein Programm der Gemeinde dar, das für sie selbst und andere Behörden bindend ist. Für Privatpersonen können aus dem Flächennutzungsplan i. d. R. jedoch keine Rechte oder Pflichten abgeleitet werden. Trotzdem dient er als Richtwert, wenn die Beurteilung der weiteren Entwicklung eines Gebietes benötigt wird, z.B wenn sich jemand für den Kauf/Bau eines Hauses in Kröllwitz entscheidet.
Für Kröllwitz wird im Flächennutzungsplan die Umgestaltung von Kleingärten zu Wohngebieten ausgewiesen (siehe Seite 41, Tabelle Standorte Neubaugebiete). Dabei wird eine Bevölkerungsdichte von 40 Einwohner pro Hektar geplant. Das sind typische Bevölkerungsdichten für Einfamilienhäuser. In der Tabelle steht weiterhin, dass im Mittel von 2 Bewohnern je Wohneinheit auszugehen ist.
Die hier geplante Gebiet hat laut Aufstellungsbeschluss eine Bruttofläche von 1.38 ha. Daraus würde eine maximale Anzahl von ca. 26 Wohneinheiten für das Gesamtgebiet folgen. Das Haus Lettinerstraße 25+27 ist Teil des Plangebiets. Die dort vorhandenen 12 Wohneinheiten sind daher von der Gesamtzahl in Abzug zu bringen. Es bleiben 14 Wohneinheiten, die insgesamt gebaut werden , wenn man sich an die bisherigen Vorgaben hält.
Unter diesen Voraussetzungen ist dann auch die Verkehrsproblematik viel entspannter. Eine neue Durchgangsstraße wie in Anlage 3 beschrieben wird nicht mehr benötigt. Eine Verbreiterung des Sandbirkenwegs mit Wendehammer ist für den nördlichen Teil zur Erschließung vollkommen ausreichen. Analog kann die Anbindung für den südlichen Teil über die vorhandene Abzweigung in der Wilhelm-von-Kügelgen-Straße erfolgen.