Die Anlage 3 zeigt einen Vorschlag des Investors zur Bebauung mit Einfamilienhäusern, sowie kleineren und größeren Mehrfamilienhäusern.
Im Vergleich zu den Städtebaulichen Zielen aus 3.2 der Zusammenfassenden Sachdarstellung
- Fortführung der Zeilenbebauung aus dem Bereich Wilhelm-von-Kügelgen-Straße
- Sicherung der Belange des Umgebungsschutzes von Kulturdenkmalen in Bezug auf die angrenzende denkmalgeschützte Siedlung; daraus abgeleitet relativ einheitliche Gestaltung der Neubebauung, die dem Siedlungscharakter der angrenzenden denkmalgeschützten Anlage Rechnung trägt
- räumliche Anpassung der Gebäudehöhen an die umgebende Bebauung
- Festsetzung der höchstzulässigen Anzahl der Wohnungen je Gebäude
- Vernetzung des Plangebietes mit der Umgebung
- Anpassung des Grades der Überbauung an die Umgebung
- Sicherung der gebietstypischen Vorgartenbereiche
ergeben sich hier allerdings ganz wesentliche Abweichungen. Der Bebauungsvorschlag (Anlage 3) entspricht nicht den städtebaulichen Zielen und widerspricht nach unserer Auffassung dem Charakter der Umgebung.
- Das Ziel „Fortführung der Zeilenbebauung aus dem Bereich Wilhelm-von-Kügelgen-Straße“ wird im Bebauungsvorschlag nicht vollständig eingehalten: Die Zeilen aus der Kügelgen-Straße würden im Neubau-Bereich nicht aufgegriffen, sondern verdichtet, den 5 Reihenhäusern in der Kügelgen-Straße stünden 6 MFH im Neubau-Bereich gegenüber; dabei wären die Neubauten deutlich größer: im nördlichen Bereich ca. das Doppelte der Grundfläche der korrespondierenden Reihenhäuser in der Kügelgenstraße.
- Das Ziel „räumliche Anpassung der Gebäudehöhen an die umgebende Bebauung“ wird im Bebauungsvorschlag nicht eingehalten: Im nördlichen Teil liegt der Neubaubereich zwischen den 2-geschossigen Reihenhäusern der Wilhelm-von-Kügelgen-Straße und den Einfamilienhäusern des Sandbirkenwegs und des Fuchsbaus, die maximal 2 Geschosse, teilweise sogar nur 1 Geschoss haben. Die Neubauten sind hier aber mit mindestens 2-einhalb Geschossen, die 3 nördlichsten Neubauten sogar mit 3 Geschossen geplant.
- Das Ziel „Anpassung des Grades der Überbauung an die Umgebung“ wird im Bebauungsvorschlag nicht eingehalten: wie oben dargestellt im nördlichen Teil etwa Verdopplung der Gebäude-Grundflächen im Vergleich zu den korrespondierenden Reihenhäusern der Wilhelm-von-Kügelgen-Straße; also Verdopplung des Überbauungsgrades. Im Vergleich zur noch lockereren Bebauung im Sandbirkenweg ist der Unterschied noch wesentlich größer (Im Vergleich dazu hätte der Neubau-Bereich etwa den 4-fachen Überbauungsgrad.
- Die vorhandene Bausubstanz hat von Süden nach Norden eine abfallende Geschossigkeit. Im Vorschlag wird genau umgekehrt verfahren.
- Das Ziel „Sicherung der gebietstypischen Vorgartenbereiche“ wird im Bebauungsvorschlag nicht eingehalten: korrespondierend zur geplanten Verdichtung der Bebauung nähme der Flächenanteil für Vorgarten im Vergleich zur Umgebung entsprechend stark ab.
- Insbesondere die Farbgebung im Orginalplan ist irreführend. Bei weitem nicht alles was dort grün eingefärbt wurde, wird auch weiterhin grünen Charakter haben. Das alles sind vorläufige Pläne, aber der rechte Ausschnitt zeigt den Unterschied für den Bereich der 3 größten Gebäude mit insgesamt 54 Stellplätzen. Färbt man diese sowie die Zufahrt grau ein, ergibt sich ein ganz anderer Eindruck! Außer ein paar Bäumen, bleibt fast kein grüner Bereich übrig.
Übersichtsplan aus Anlage 3, Bearbeitung Ausschnitt: BI Kröllwitz Sandbirkenweg