Der Vorentwurf wurde zurückgezogen: Pressemitteilung
Der Link zur Webseite mit der Bekanntmachung funktioniert nicht mehr. Die Dokumente sind nicht mehr öffentlich verfügbar. Die BI hat diese aber archiviert.
Im Amtsblatt 16/2019 vom 11. September erfolgt auf Seite 11 die Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt vom 23.09. bis 25.10.2019 im Technischen Rathaus zur Einsichtnahme und Stellungnahme aus. Die Einsichtnahme ist auch über das Internet möglich.
Wir haben die Unterlagen gelesen und wollen ersten Eindrücke präsentieren. Wir werden diese Seite in den nächsten Tagen sicher noch erweitern/verbessern.
Der Entwurf enthält wesentliche Abweichungen von der im Ergebnisprotokoll skizzierten Lösung, ohne dass irgendjemand mit uns dazu Rücksprache gehalten hätte. Die Abweichungen betreffen vor allem das Gebiet im nördlichen Bereich mit den Mehrfamilienhäusern, im Plan ist das WA2.
- Die Gebäude werden um bis zu 2 m höher.
- Die Gebäude sind nicht mehr auf 2 Stockwerke begrenzt, es wird nur noch von 2 Vollgeschossen geredet.
- Die Gebäude erhalten zusätzliche 3 m tiefe Balkone.
Die Begründung zum Entwurf umfasst insgesamt 53 Seiten. Unsere insgesamt 81 Eingaben werden zwar erwähnt und man hat auch versucht einige Argumente gegen die Einwände und für die Bebauung zu finden, insgesamt erscheint das aber sehr oberflächlich zu sein. Viele Details sind falsch bzw. sehr einseitig dargestellt. Vieles wird einfach weggelassen.
- Die Entwässerung ist keineswegs gesichert. Man will das erst zu einem späteren Zeitpunkt detailliert planen.
- Die angegebene Entfernung zur ÖPNV-Haltestelle stimmt nicht. Es sind nicht wie angegeben 300 m sondern mindestens 400 m, für die Wohnungen im WA2 im Mittel 800 m.
- Der Flächennutzungsplan wird zitiert als Begründung für eine Bebauung, nicht jedoch die dort vorgeschlagene Bebauungsdichte von 20 WE/ha. Im BP-Entwurf für WA2 sind es 40 WE/ha.
- Die zwischenzeitlich veröffentlichte, wissenschaftliche Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, die der Stadt Halle eine stark über dem Bedarf liegende Neubautätigkeit (145%) bescheinigt, wird nicht erwähnt. IW-Report 28/2019, Bericht MZ 22.07.2019
- Zitat Seite 20: Im WA 2 besteht aufgrund der giebelständigen Zeilenbebauung keine typische Vorgartensituation. Das steht in direktem Widerspruch zum Auftrag des Stadtrats im Aufstellungsbeschluss: Sicherung der gebietstypischen Vorgartenbereiche.
- Am 21.11.2018 hat der Stadtrat einstimmig ein Gesamtkonzept für alle weiteren Planungen in Kröllwitz gefordert. Darauf wird nicht eingegangen.
- Die Verkehrsuntersuchung stellt auf Seite 21 fest: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alle betroffenen Straßen und Straßenabschnitte unter Beachtung des zunehmenden Verkehrs einem Handlungsbedarf unterliegen.
- In dem besonders kritischen Bereich der denkmalgeschützten Zone an der Kügelgenstrasse fallen insgesamt fünf öffentliche Parkplätze weg. Es gibt kein Konzept für einen Ersatz. Private Parkplätze dürfen im Denkmalgebiet nicht angelegt werden.
- Das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet soll über die Kügelgenstraße abgeleitet werden. Das müsste über den jetzigen Stich erfolgen. Dort beträgt die Geländehöhe ca 104 m, im Sandbirkenweg in der Mitte von WA2 sind es knapp 99 m. Es wird also zusätzlich eine Pumpstation benötigt, die zusätzlichen Platz benötigt und Lärm verursacht.
- Ein typisches Starkregenereignis für Halle, wie es 5 mal in 5 Jahren eintritt, liefert 300 l/(s ha), d.h für das gesamte Gebiet mit 1.4 ha wären das 400 l/s an Regenwasser die insgesamt anfallen. Davon können nicht mal 5% über die geplante Entwässerung abgeführt werden! DIN 1986-100:2016-12, KOSTRA-DWD 2010, Online-Rechner
- Zitat Seite 12: Wenn im Plangebiet im Zuge der weiteren Bebauung ein größeres Volumen als das angegebene an Niederschlagswasser anfällt, muss die Einleitung des Niederschlagswassers in das Kanalnetz gedrosselt werden. Inwiefern Rückhalteanlagen für das Niederschlagswasser erforderlich sind, wird im Rahmen der Erschließungsplanung geprüft. Die Investoren denken also bereits heute daran, in Zukunft noch mehr Fläche zu versiegeln, als jetzt angegeben.
- Warum wird die naheliegende Lösung mit einer Ableitung zumindest für WA2 über den Sandbirkenweg direkt in die Lettiner Strasse nicht betrachtet?
- Das Regenwasser der bisherigen Anwohner im Sandbirkenweg muss auf dem eigenen Gelände versickern. Dazu sind die Anwohner verpflichtet. Warum wird das nicht auch den neuen Anwohnern vorgeschrieben? Warum wird nicht einmal die Bodenbeschaffenheit und die Fähigkeit des Bodens Regenwasser aufzunehmen untersucht? Zitat Seite 45: Ein Gutachten über die Versickerungsfähigkeit des Bodens liegt derzeit nicht vor.
- Seite 12: Das Maß der Überbauung der Grundstücke entspricht ebenfalls derjenigen an der Wilhelm-von-Kügelgen-Straße. Ein Blick auf die Karte Seite 13 zeigt sofort, dass dem nicht so ist. Die geplanten Gebäude im WA2 sind deutlich länger und breiter als die Reihenhäuser Wilhelm-von-Kügelgen-Straße. Auch die Abb 3 auf Seite 14 zeigt, dass die neuen Gebäude wesentlich größer sein sollen, als alle anderen Häuser der Umgebung.