Die Lettiner Straße ist nicht nur Zufahrt zum Wohngebiet sondern auch zu den Gartenanlagen und außerdem Teil des überregionalen Saaleradwegs.
In der Verkehrsuntersuchung steht hierzu folgender Abschnitt:
Die Verkehrsuntersuchung stellt die Situation falsch dar. An keiner Stelle ist der Gehweg auf der Nordseite 1,30 m.
An einer der breiteren Stellen ist die Breite inkl. Bordstein ca. 1,10m, wie das nebenstehende Bild zeigt.
Aber nur wenige Meter weiter unten auf der Höhe der Einmündung Senffstrasse stehen nicht mal mehr 40 cm zur Verfügung.
Gerade im Sommer, wenn viele Fahrradfahrer hier den Berg hochschieben und auch viele Autos in die Gärten fahren, kommt es immer wieder zu sehr gefährlichen Begegnungen.
Auch die Behauptung, dass 5 m freie Fahrbahn für den fließenden Verkehr zur Verfügung stehen, ist oft nicht erfüllt. Die Autos parken 10 bis 20 cm neben dem Fahrbahnrand und viele PKWs sind heute eher 2,20 m breit. Realistisch ist daher eher von 4,50 m realer Durchfahrtsbreite auszugehen. Mit dem laut StVO vorgeschrieben Mindestabstand von 25 cm auf jeder Seite, ist ein Begegnungsverkehr auf dieser Straße nur für Kleinwagen möglich. Oft fahren die Autos auch über den nördlichen Gehweg und sorgen dort für eine weitere Zerstörung des bereits stark geschädigten Bauwerks. Kommen Lieferwagen oder Schwerlastverkehr hinzu wird die Situation noch angespannter. Durch die gute Sicht, wäre ein Warten möglich, aber meist gilt das Recht des Stärkeren.